§ 25
§ 25 Entgelt für mitvermietete Einrichtungsgegenstände oder sonstige Leistungen
Fassung: 1. Januar 1982 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 25 MRG?
- Kernaussage§ 25 MRG behandelt "Entgelt für mitvermietete Einrichtungsgegenstände oder sonstige Leistungen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Stellt der Vermieter dem Hauptmieter eines Mietgegenstandes Einrichtungsgegenstände bei oder verpflichtet er sich auch zu anderen...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Entgelt für mitvermietete Einrichtungsgegenstände oder sonstige Leistungen
§ 25. Stellt der Vermieter dem Hauptmieter eines Mietgegenstandes Einrichtungsgegenstände bei oder verpflichtet er sich auch zu anderen Leistungen, so darf hiefür nur ein angemessenes Entgelt vereinbart werden.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 25 MRG in einfachen Worten?
§ 25 MRG behandelt "Entgelt für mitvermietete Einrichtungsgegenstände oder sonstige Leistungen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 1982 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 21. April 2021
- Fassung seit
- 1. Januar 1982
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 6. Oktober 2026 13:25
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. I Nr. 114/2025 (NR: GP XXVIII RV 269 AB 337 S. 57. BR: AB 11745 S. 984.)
- BGBl. I Nr. 12/2025 (NR: GP XXVIII IA 76/A AB 35 S. 11. BR: AB 11622 S. 975.)
- BGBl. I Nr. 176/2023 (NR: GP XXVII IA 3558/A AB 2398 S. 247. BR: AB 11394 S. 961.)
- BGBl. I Nr. 59/2021 (NR: GP XXVII IA 1368/A AB 685 S. 89. BR: AB 10585 S. 924.)
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Verweise
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Rückverweise
Judikatur-Auswertung
Was zeigt die Rechtsprechung zu diesem Paragraphen?
- Welche Rechte oder Pflichten von Schülern, Eltern, Schulen oder Behörden waren entscheidend? 9
- Welche Fragen zu Prüfung, Leistungsbeurteilung oder Zeugnissen wurden behandelt? 1
- OGH7
- LG für ZRS Wien1
- Verwaltungsgerichtshof (VwGH)1
Bei 9 lokal gefundenen Entscheidungen ist nur eine vorsichtige Einordnung sinnvoll. Der erkennbare Schwerpunkt liegt auf "Welche Rechte oder Pflichten von Schülern, Eltern, Schulen oder Behörden waren entscheidend?". Am häufigsten erscheint OGH in den Treffern. Eine belastbare inhaltliche Linie sollte anhand der einzelnen Entscheidungen geprüft werden.
Diese Auswertung basiert auf lokal gecachten RIS-Treffern und ersetzt keine juristische Prüfung.
Entscheidungen
OGH · RechtssatzOGH · 3Ob529/90; 3Ob522/93; 1Ob120/98y; 5Ob232/98y; 5Ob150/00w; 5Ob213/15g; 9Ob21/20h · 24. Februar 20213Ob529/90; 3Ob522/93; 1Ob120/98y; 5Ob232/98y; 5Ob150/00w; 5Ob213/15g; 9Ob21/20h · 24. Februar 2021 · ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0020307Veröff: RZ 1990/106 S 253 = SZ 63/14 Vgl auch; Beisatz: Dem Vermieter steht es frei, die Abgabe der Zustimmungserklärung zum Betrieb eines Schanigartens von einem besonderen (angemessenen) Entgelt abhängig zu machen. (T1) nur: Für mitgemietete Hausflächen oder...
ABGB §1090 Ib · MRG §1 Abs1 · MRG §25OGH · RechtssatzOGH · 5Ob263/02s; 7Ob42/07p; 9Ob55/07i; 7Ob189/17w; 5Ob79/19g · 31. Juli 20195Ob263/02s; 7Ob42/07p; 9Ob55/07i; 7Ob189/17w; 5Ob79/19g · 31. Juli 2019 · ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117864Auch; Beisatz: Das angemessene Entgelt für Einrichtungsgegenstände setzt sich aus der Amortisationsquote (nach dem Nutzungswert und der voraussichtlichen Nutzungsdauer) und einem angemessenen Gewinn zusammen, der wiederum gemäß § 273 ZPO nach freier Überzeugung festzusetzen ist. (T1) Veröff: SZ...
MRG §25OGH · RechtssatzOGH · 5Ob296/02v; 5Ob129/09w; 5Ob235/11m; 5Ob122/14y; 5Ob213/15g · 20. April 20165Ob296/02v; 5Ob129/09w; 5Ob235/11m; 5Ob122/14y; 5Ob213/15g · 20. April 2016 · ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117878Beisatz: Dies ist dahin zu verstehen, dass eine Vereinbarung vorliegen muss, nach welcher für bestimmte, demnach nicht als (bloßes) Zubehör zum Bestandobjekt geltende Einrichtungsgegenstände - neben dem Hauptmietzins - ein zusätzliches Entgelt zu bezahlen ist. (T1) Vgl auch...
MRG §25OGH · RechtssatzOGH · 5Ob296/02v; 7Ob42/07p; 5Ob122/14y · 25. Juli 20145Ob296/02v; 7Ob42/07p; 5Ob122/14y · 25. Juli 2014 · ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117877Vgl auch; Beisatz: Das angemessene Entgelt für Einrichtungsgegenstände setzt sich aus der Amortisationsquote (nach dem Nutzungswert und der voraussichtlichen Nutzungsdauer) und einem angemessenen Gewinn zusammen, der wiederum gemäß § 273 ZPO nach freier Überzeugung festzusetzen ist. (T1) Auch;...
MRG §16 Abs2 · MRG §25LG für ZRS Wien · RechtssatzLG für ZRS Wien · 40R488/11b · 6. März 201240R488/11b · 6. März 2012 · ECLI:AT:LG00003:2012:RWZ0000175MRG §25OGH · RechtssatzOGH · 3Ob367/97k; 4Ob55/07b · 4. September 20073Ob367/97k; 4Ob55/07b · 4. September 2007 · ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110062Vgl; Beisatz: Hier: Erwähnung im Zusammenhang mit § 97 ABGB. (T1)
ABGB §1118 B1 · ABGB §1118 C · MRG §24 · MRG §25 · MRG §30 Abs2 Z1OGH · RechtssatzOGH · 5Ob115/00y; 5Ob52/02m; 5Ob101/03v · 13. Mai 20035Ob115/00y; 5Ob52/02m; 5Ob101/03v · 13. Mai 2003 · ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113524Auch; nur: Die Präklusionsvorschrift des § 16 Abs 8 MRG ist auf die Überprüfung der Angemessenheit des Entgelts für mitvermietete Einrichtungsgegenstände (Möbelmiete) analog anzuwenden. (T1) Auch; nur T1
MRG idF 3.WÄG §16 Abs8 · MRG §25Verwaltungsgerichtshof (VwGH) · RechtssatzVerwaltungsgerichtshof (VwGH) · 91/13/0143 · 20. April 199591/13/0143 · 20. April 1995 · ECLI:AT:VWGH:1995:1991130143.X04EStG 1972 §16 Abs1 Z8; · EStG 1972 §28 Abs2; · EStG 1972 §28 Abs3; · EStG 1972 §6 Z1; · EStG 1972 §7 Abs1; · MRG §20 Abs1 Z1 litd; · MRG §20 Abs1 Z2 litb; · MRG §25;OGH · RechtssatzOGH · 5Ob61/88 · 6. September 19885Ob61/88 · 6. September 1988 · ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0069891Veröff: SZ 61/183 = WoBl 1989,69
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