§ 34
§ 34 Deckung des Betriebsganges.
Fassung: 31. Dezember 2004 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 34 KAKuG?
- Kernaussage§ 34 KAKuG behandelt "Deckung des Betriebsganges." und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Zum In-Kraft-Treten den Ländern gegenüber zur Ausführungsgesetzgebung
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Deckung des Betriebsganges.
§ 34. (1) Durch die Landesgesetzgebung ist anzuordnen, dass bei der Bildung von Beitragsbezirken und Krankenanstaltensprengeln gemäß § 33 der gesamte sich durch die Betriebs- und Erhaltungskosten gegenüber den Einnahmen ergebende Betriebsabgang in einem bestimmten Verhältnis vom Rechtsträger der Krankenanstalt, vom Beitragsbezirk, vom Krankenanstaltensprengel und vom Bundesland zu decken ist. Hierbei sind die Anteile des Beitragsbezirkes, des Krankenanstaltensprengels und des Bundeslandes so festzusetzen, dass sie zusammen mindestens die Hälfte des Betriebsabganges decken.
(2) Bei Krankenanstalten, die von einem Bundesland betrieben werden, kann im Einvernehmen mit der Gemeinde, in deren Gebiet die Krankenanstalt liegt (Sitzgemeinde), bestimmt werden, dass an Stelle des Rechtsträgers diese Gemeinde tritt.
(3) Die Landesgesetzgebung kann vorsehen, dass die Mittel zur Deckung des Betriebsabganges durch den Landesgesundheitsfonds verteilt werden.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 34 KAKuG in einfachen Worten?
§ 34 KAKuG behandelt "Deckung des Betriebsganges." und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 31. Dezember 2004 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 24. Februar 2016
- Fassung seit
- 31. Dezember 2004
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 4. Oktober 2026 19:24
Keine frühere Fassung im lokalen Cache. Der aktuelle RIS-Verweis bleibt als Originalquelle verknüpft.
RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.
Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. I Nr. 50/2025 (NR: GP XXVIII RV 129 AB 151 S. 35. BR: 11651 AB 11654 S. 980.)
- BGBl. I Nr. 24/2024 (NR: GP XXVII IA 3867/A AB 2438 S. 252. BR: 11419 AB 11424 S. 964.)
- BGBl. I Nr. 191/2023 (NR: GP XXVII RV 2310 AB 2362 S. 243. BR: AB 11388 S. 962.)
- BGBl. I Nr. 79/2022 (NR: GP XXVII IA 2488/A AB 1481 S. 156. BR: AB 10961 S. 941.)
Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.
Rückverweise
Judikatur-Auswertung
Was zeigt die Rechtsprechung zu diesem Paragraphen?
- Welche Rechte oder Pflichten von Schülern, Eltern, Schulen oder Behörden waren entscheidend? 3
- Welche Fragen zu Prüfung, Leistungsbeurteilung oder Zeugnissen wurden behandelt? 1
- Welche Verfahrensfragen, Fristen oder Rechtsmittel spielen eine Rolle? 1
- Verfassungsgerichtshof (VfGH)2
- OGH1
Diese Auswertung basiert auf lokal gecachten RIS-Treffern und ersetzt keine juristische Prüfung.
Entscheidungen
OGH · RechtssatzOGH · 2Ob95/11a; 2Ob94/11d; 2Ob192/13v · 22. Mai 20142Ob95/11a; 2Ob94/11d; 2Ob192/13v · 22. Mai 2014 · ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127846Beisatz: Die Ermittlung eines internen Abrechnungswerts ist vor dem Hintergrund der Überweisungspflicht des Versicherungsträgers nach § 332 Abs 1 Satz 3 ASVG zu sehen und hat keinen Einfluss auf die Höhe des vom Schädiger zu ersetzenden Betrags. (T1)Beisatz:...
ASVG §148 Z2 · ASVG §148 Z3 · ASVG §148 Z8 · ASVG §332 Abs1 C · ASVG §447f Abs8 · GesundheitsreformG 2005 allg · KAKuG §27 · KAKuG §27b · KAKuG §28 · KAKuG §33 · KAKuG §34 · Oö KAG 1997 §59 · Oö KAG 1997 §60 · Sbg GesundheitsfondsG - Sages - Gesetz §2 · Sbg GesundheitsfondsG - Sages - Gesetz §19 · SRÄG 1996 allgVerfassungsgerichtshof (VfGH) · RechtssatzVerfassungsgerichtshof (VfGH) · G89/2013 · 11. März 2014G89/2013 · 11. März 2014 · ECLI:AT:VFGH:2014:G89.2013B-VG Art7 Abs1 / Gesetz · B-VG Art137 / Klage zw Gebietsk · B-VG Art140 Abs1 / Prüfungsumfang · B-VG Art140 Abs1 / Präjudizialität · F-VG 1948 §2, §4 · Nö KAG 1974 §66a · KAKuG §34 Abs2 · FAG 2008 §9 Abs9Verfassungsgerichtshof (VfGH) · RechtssatzVerfassungsgerichtshof (VfGH) · G54/09 · 29. September 2009G54/09 · 29. September 2009 · ECLI:AT:VFGH:2009:G54.2009B-VG Art7 Abs1 / Gesetz · B-VG Art137 / sonstige zulässige Klagen · B-VG Art140 Abs1 / Präjudizialität · KAKuG §22, §26, §33, §34 · Wr KAG 1987 §36, §56 Abs3