§ 25
§ 25 Verweise auf andere Bundesgesetze und auf Unionsrecht
Fassung: 25. Februar 2023 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 25 HSchG?
- Kernaussage§ 25 HSchG behandelt "Verweise auf andere Bundesgesetze und auf Unionsrecht" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die in diesem Bundesgesetz enthaltenen Verweise auf andere Bundesgesetze gelten als Verweis auf die jeweils geltende...
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Verweise auf andere Bundesgesetze und auf Unionsrecht
§ 25. Die in diesem Bundesgesetz enthaltenen Verweise auf andere Bundesgesetze gelten als Verweis auf die jeweils geltende Fassung. Verweise auf unionsrechtliche Vorschriften beziehen sich auf die Fassung der jeweiligen Vorschrift zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 25 HSchG in einfachen Worten?
§ 25 HSchG behandelt "Verweise auf andere Bundesgesetze und auf Unionsrecht" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 27. Februar 2023
- Fassung seit
- 25. Februar 2023
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 4. Oktober 2026 02:22
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. I Nr. 111/2024 (NR: GP XXVII IA 4113/A AB 2683 S. 270. BR: AB 11540 S. 969.)
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