§ 5
§ 5 Ausbildung der Richter und Gerichtspraxis.
Fassung: 10. Juli 1945 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 5 GOG 1945?
- Kernaussage§ 5 GOG 1945 behandelt "Ausbildung der Richter und Gerichtspraxis." und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: zu Z 1: RGBl. Nr. 192/1987 aufgehoben durch § 212 Abs. 2 Z 7 RStDG, BGBl....
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Ausbildung der Richter und Gerichtspraxis.
§ 5. 1. Die Verordnung über den richterlichen Vorbereitungsdienst vom 15. August 1897, R. G. Bl. Nr. 192.
2. Die Verordnung, betreffend die Richteramtsprüfung vom 1. November 1900, R. G. Bl. Nr. 182.
3. Das Gesetz über die Gerichtspraxis der nicht im richterlichen Vorbereitungsdienst stehenden Rechtspraktikanten vom 24. Dezember 1910, R. G. Bl. Nr. 1/1911, und die Verordnung vom 8. Jänner 1911, R. G. Bl. Nr. 5, zum Vollzuge dieses Gesetzes.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 5 GOG 1945 in einfachen Worten?
§ 5 GOG 1945 behandelt "Ausbildung der Richter und Gerichtspraxis." und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 10. Juli 1945 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 5. Oktober 2023
- Fassung seit
- 10. Juli 1945
- Fassung bis
- laufend
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. I Nr. 61/2022 (NR: GP XXVII RV 1291 AB 1400 S. 147. BR: AB 10924 S. 939.)
- BGBl. I Nr. 100/2003 (NR: GP XXII RV 93 AB 243 S. 35. BR: 6872 AB 6886 S. 702.)
- BGBl. Nr. 135/1983 (NR: GP XV RV 669 AB 1337 S. 144. BR: 2654 AB 2660 S. 432.)
- BGBl. Nr. 54/1950 (NR: GP VI RV 61 AB 71. S. 11. BR: S. 50.)
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Verweise
Rückverweise
Judikatur-Auswertung
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- Welche Fragen zu Prüfung, Leistungsbeurteilung oder Zeugnissen wurden behandelt? 1
- Welche Rechte oder Pflichten von Schülern, Eltern, Schulen oder Behörden waren entscheidend? 1
- Verfassungsgerichtshof (VfGH)1
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