§ 10
§ 10 Form des Berichts, getrennter Ausweis
Fassung: 18. Juli 2024 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 10 CBCR-VG?
- Kernaussage§ 10 CBCR-VG behandelt "Form des Berichts, getrennter Ausweis" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 21. Juni 2024 beginnen (vgl. § 18 Abs. 1).
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Form des Berichts, getrennter Ausweis
§ 10. (1) Die in § 9 Abs. 1 und 3 genannten Angaben müssen unter Verwendung des gemeinsamen Musters und maschinenlesbarer elektronischer Formate gemäß den von der Europäischen Kommission nach Art. 48c Abs. 4 erlassenen Durchführungsrechtsakten gemacht werden, soweit das in diesem Rechtsakt angeordnet ist.
(2) Die in § 9 Abs. 1 und 3 genannten Angaben sind für jeden Mitgliedstaat der Europäischen Union und jeden anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums getrennt auszuweisen. Umfasst ein Mitgliedstaat mehrere Steuerhoheitsgebiete, müssen die Angaben auf Ebene des Mitgliedstaates zusammengeführt werden. Zusätzlich sind die Angaben auch getrennt für jedes Steuerhoheitsgebiet auszuweisen, das
(3) Die Zuordnung der Angaben zu den jeweiligen einzelnen Steuerhoheitsgebieten erfolgt auf der Grundlage einer Niederlassung, des Bestehens einer festen Geschäftseinrichtung oder einer dauerhaften Geschäftstätigkeit, die im betreffenden Steuerhoheitsgebiet aufgrund der Tätigkeiten der Gruppe oder des unverbundenen Unternehmens der Ertragsteuer unterliegen kann. Können die Tätigkeiten mehrerer verbundener Unternehmen in einem einzelnen Steuerhoheitsgebiet der Ertragsteuer unterliegen, dann ist diesem Steuerhoheitsgebiet die Summe der Angaben über die Tätigkeiten jedes einzelnen verbundenen Unternehmens und deren Zweigniederlassungen im betreffenden Steuerhoheitsgebiet zuzuordnen. Angaben über eine bestimmte Tätigkeit dürfen nicht gleichzeitig mehr als einem Steuerhoheitsgebiet zugeordnet werden.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 10 CBCR-VG in einfachen Worten?
§ 10 CBCR-VG behandelt "Form des Berichts, getrennter Ausweis" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Gilt in dieser Darstellung von 18. Juli 2024 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 18. Juli 2024
- Fassung seit
- 18. Juli 2024
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 5. Oktober 2026 08:38
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- BGBl. I Nr. 6/2026 (NR: GP XXVIII RV 300 AB 386 S. 63. BR: 11762 AB 11764 S. 986.)
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