§ 38
§ 38 Rückforderung
Fassung: 15. Juli 2004 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 38 AMSG?
- Kernaussage§ 38 AMSG behandelt "Rückforderung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Anläßlich der Gewährung einer Beihilfe ist zu vereinbaren, daß der Empfänger einer Beihilfe, der ihren Bezug...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Rückforderung
§ 38. (1) Anläßlich der Gewährung einer Beihilfe ist zu vereinbaren, daß der Empfänger einer Beihilfe, der ihren Bezug vorsätzlich oder grob fahrlässig durch unwahre Angaben oder Verschweigung maßgeblicher Tatsachen herbeigeführt hat, zum Ersatz des unberechtigt Empfangenen verpflichtet ist.
(2) Forderungen auf Ersatz unberechtigt bezogener Beihilfen oder unberechtigt bezogener Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 können auf Beihilfen mit der Maßgabe aufgerechnet werden, daß dem Empfänger die Hälfte der Leistung frei bleiben muß.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 38 AMSG in einfachen Worten?
§ 38 AMSG behandelt "Rückforderung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 15. Juli 2004 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 10. März 2016
- Fassung seit
- 15. Juli 2004
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 4. Oktober 2026 19:48
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. I Nr. 62/2026 (NR: GP XXVIII RV 523 AB 561 S. 89. BR: 11838 AB 11839 S. 994.)
- BGBl. I Nr. 76/2025 (NR: GP XXVIII RV 209 AB 231 S. 46. BR: AB 11697 S. 982.)
- BGBl. I Nr. 50/2025 (NR: GP XXVIII RV 129 AB 151 S. 35. BR: 11651 AB 11654 S. 980.)
- BGBl. I Nr. 20/2025 (NR: GP XXVIII RV 91 AB 95 S. 27. BR: 11639 AB 11640 S. 978.)
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Rückverweise
Judikatur-Auswertung
Was zeigt die Rechtsprechung zu diesem Paragraphen?
- Welche Rechte oder Pflichten von Schülern, Eltern, Schulen oder Behörden waren entscheidend? 4
- Verwaltungsgerichtshof (VwGH)2
- OGH2
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