Bundesgesetze

Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz

Bundesgesetz über audiovisuelle Mediendienste (Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz – AMD-G)

AMD-GBundesgesetzFassung seit 1. November 2021RIS-Stand 23. April 2026

RIS-Gesetzesnummer 20001412 · BGBl. I Nr. 84/2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 50/2010 · 16/02 Rundfunk · Original im RIS öffnen

§ 27b

§ 27b Zugang zu Zugangsberechtigungssystemen

Fassung: 1. November 2021 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 27b AMD-G?

  • Kernaussage§ 27b AMD-G behandelt "Zugang zu Zugangsberechtigungssystemen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die Regulierungsbehörde hat mit Verordnung Bedingungen für Zugangsberechtigungssysteme festzulegen, die den fairen, angemessenen und diskriminierungsfreien Zugang...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Zugang zu Zugangsberechtigungssystemen

§ 27b. (1) Die Regulierungsbehörde hat mit Verordnung Bedingungen für Zugangsberechtigungssysteme festzulegen, die den fairen, angemessenen und diskriminierungsfreien Zugang zu diesen Diensten gewährleisten. Die Regulierungsbehörde berücksichtigt dabei die Bestimmungen des Anhangs II Teil I der Richtlinie (EU) 2018/1972 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation.

(2) Auf Antrag des betroffenen Betreibers oder von Amts wegen und nach Durchführung eines Marktanalyseverfahrens gemäß § 89 Abs. 1 TKG 2021 kann die Regulierungsbehörde die in der Verordnung nach Abs. 1 festgelegten Bedingungen für Betreiber, die nicht über eine beträchtliche Marktmacht verfügen, ändern oder aufheben, sofern die in Art. 62 Abs. 2 lit. a und b der Richtlinie (EU) 2018/1972 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation angeführten Bedingungen vorliegen.

(3) Bevor die Regulierungsbehörde Bedingungen für Betreiber ändert oder aufhebt, hat sie ein Konsultationsverfahren gemäß § 206 TKG 2021 durchzuführen. Falls die Anordnung Auswirkungen auf den Handel zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union hat, hat die Regulierungsbehörde auch ein Koordinationsverfahren gemäß § 207 TKG 2021 durchzuführen.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / Kapitel6. Abschnitt
Gehört thematisch zuRechte und Pflichten, Verfahren und Zuständigkeit, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 27b AMD-G in einfachen Worten?

§ 27b AMD-G behandelt "Zugang zu Zugangsberechtigungssystemen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Geht es hier auch um Verfahren oder Rechtsmittel?

Bei Verfahrensbegriffen wie Frist, Zustellung, Entscheidung oder Widerspruch sollte besonders auf die formalen Voraussetzungen und die aktuelle Fassung geachtet werden.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. November 2021 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
29. Oktober 2021
Fassung seit
1. November 2021
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
3. Oktober 2026 10:31
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. I Nr. 20/2026 (NR: GP XXVIII RV 412 AB 415 S. 71. BR: 11783 AB 11787 S. 989.)
  • BGBl. I Nr. 135/2023 (NR: GP XXVII RV 2208 AB 2260 S. 233. BR: AB 11322 S. 959.)
  • BGBl. I Nr. 83/2023 (NR: GP XXVII IA 3438/A AB 2107 S. 222. BR: AB 11276 S. 956.)
  • BGBl. I Nr. 55/2022 (NR: GP XXVII AB 1383 S. 149. BR: AB 10928 S. 939.)

Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.

Verweise

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