VERUM aktuell – Sicherheit in unsicheren Zeiten: Resilienz für kritische Einrichtungen

Unsere etablierte Webinar-Reihe „VERUM aktuell“ lieferte diesmal vertiefte Einblicke in das Thema „Sicherheit und Resilienz für kritische Infrastruktur“.

Am 5. Mai 2026 wurden rund 130 Vertreter:innen aus Verwaltung und Wirtschaft im Rahmen der 5. Auflage von „VERUM aktuell“ von den Rechtsexperten RA Mag. Berthold Hofbauer (Heid und Partner Rechtsanwälte) und RA Mag. Maximilian Schlenk (Niederhuber & Partner Rechtsanwälte) über die wesentlichen Neuerungen des Netz- und Informationssicherheitsgesetz 2026 (NISG 2026) sowie des Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetz (RKEG) informiert.

Bereits seit dem 1. März 2026 ist das RKEG in Kraft und hat weitreichende Auswirkungen auf die Beschaffungspraxis von rund 6.000 kritischen Einrichtungen in Österreich. Resilienz und Sicherheit gewinnen für diese Betreiber kritischer Infrastruktur zunehmend an Bedeutung: Cybercrime, Lieferkettenausfälle, Naturgefahren, Blackout-Risiko, Sabotage, hybride Bedrohungsszenarien etc erhöhen den Handlungsdruck für öffentliche und private Unternehmen in kritischen Sektoren wie Verwaltung, Verkehr, Gesundheit, Energie und Wasser erheblich.

„Resilienz und Cybersicherheit entstehen nicht durch Reaktion. Sie werden bereits in der Vergabe festgelegt, bewertet und verhandelt – noch bevor der Vertrag unterschrieben ist. Nur wer die strategischen Hebel des Vergaberechts beherrscht und entsprechend einsetzt, kann daher langfristig die Funktionsfähigkeit öffentlicher Infrastruktur messbar stärken“, betont Berthold Hofbauer die Wichtigkeit der neuen Gesetze.

„Das NISG 2026 stärkt vor allem die Sicherheit von IT-Systemen und Netzwerken in wesentlichen und wichtigen Einrichtungen. Das RKEG zielt demgegenüber auf den physischen Schutz von bestimmten Gebäuden und Anlagen gegen Naturgefahren und menschengemachte Angriffe ab. Beides soll sicherstellen, dass wichtige Dienstleistungen und wirtschaftliche Abläufe im EU-Binnenmarkt weiter funktionieren. Unternehmen müssen die entsprechenden Vorgaben auf Grundlage einer rechtssicheren Ausgangsbasis klar und strukturiert umsetzen“, unterstreicht Maximilian Schlenk.

Veranstaltet wurde das Webinar von den beiden Rechtsanwaltskanzleien Heid und Partner Rechtsanwälte sowie Niederhuber & Partner Rechtsanwälte. Beide Kanzleien bündeln in einer fachlichen Kooperation ihre langjährige juristische Expertise im Vergabe- und Umweltrecht und informieren seit September 2021 gemeinsam über das Format „VERUM“ (für VERgabe- und UMweltrecht) zu aktuellen Themen der digitalen und analogen Infrastruktur.

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