Betroffene Kund:innen erhalten Geld zurück oder alternativ Gutschrift im EVN-Bonuspunkteprogramm
Wien (OTS) – Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat eine Preisanpassungsklausel der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN) für unzulässig erklärt. Geklagt hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums. Durch die Entscheidung des OLG ist nach Ansicht des VKI die Rechtsgrundlage für die im September 2022 erfolgte Preiserhöhung weggefallen. Der VKI konnte nunmehr mit der EVN einen Vergleich erzielen, um die durch die Preisanpassung entstandenen Mehrkosten für Strom und Erdgas auszugleichen. Alle betroffenen Privatkund:innen erhalten auf Anforderung wahlweise eine Ausgleichszahlung oder eine Gutschrift im Bonuspunkteprogramm der EVN. Für die Inanspruchnahme der Ausgleichszahlung ist eine Anmeldung bis spätestens 31.07.2025 unter www.vki.at/EVN2025 erforderlich.
„Wir sind froh, eine gute Lösung im Sinne unserer Kundinnen und Kunden erreicht zu haben. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen aber deutlich, dass wir dringend Rechtssicherheit für notwendige Preisanpassungen brauchen. Mit dem geplanten Elektrizitätswirtschaftsgesetz muss hier nun endlich die nötige Klarheit geschaffen werden“, so Dr. Herwig Hauenschild, Geschäftsführer der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG.
SERVICE: Weitere Informationen zur Einigung mit der EVN und zur Anforderung der Ausgleichszahlung bzw. der Bonuspunkte gibt es auf www.vki.at/EVN2025 oder evn.at/extrabonus.