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11. August 2023

Österreich: Schönherr berät NEVEON bei Verkauf von Greiner Perfoam an Trèves

Schönherr hat die NEVEON Holding GmbH (“NEVEON”), ein Mitglied der Greiner-Gruppe, beim Verkauf der Automotive-Sparte, bestehend aus der Greiner Perfoam GmbH samt deren Tochtergesellschaften (“Perfoam Gruppe”), an Trèves S.A.S. (“Trèves”) beraten. Die Perfoam Gruppe ist auf Innenverkleidungen und Antriebsstrang-Isolationsteile für Automobile spezialisiert. Im Geschäftsjahr 2022 erzielte die Perfoam Gruppe mit knapp 600 Mitarbeiter:innen einen Umsatz […]

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Zulässigkeit der Bestellung eines Kollisionskurators für eine im Stiftungs- und Fondsregister eingetragene gemeinnützige Stiftung durch das Pflegschaftsgericht?

Ungeachtet der Aufhebung des § 646 ABGB und der Neuregelung der gemeinnützigen Stiftungen im Bundesstiftungs- und Fondsgesetz und Wiener Landesstiftungs- und Fondsgesetz schließt die Unterordnung der Stiftungen unter die Aufsicht der Staatsgewalt und die Regelung des Stiftungswesens nach öffentlich‑rechtlichen Gesichtspunkten eine gleichzeitige pflegschaftsgerichtliche Oberaufsicht und damit auch die Bestellung eines Kollisionskurators für die Stiftung selbst aus.

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Öffentliche Äußerungen eines Bürgermeisters einer Landeshauptstadt über die Ergebnisse der Erhebung von Leerständen erfolgen nicht in Vollziehung der Gesetze

Amtshaftungsgesetz: Klarstellung des OGH zur allfälligen Zuordnung eines Interviews zur Hoheitsverwaltung. In einem Fernsehinterview, das er vor einem von der Klägerin errichteten Mehrparteienhaus gab, führte der persönlich geklagte Bürgermeister unter anderem aus, dass darin rund die Hälfte der Wohnungen leer stünde. Die Klägerin begehrt (zusammengefasst), dem Beklagten das Aufstellen und/oder Verbreiten dieser oder sinngleicher Äußerungen

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Anspruch auf Haftentschädigung bei nachträglicher Strafmilderung?

Ein Ersatzanspruch analog § 2 Abs 1 Z 3 Strafrechtliches Entschädigungsgesetz (StEG) im Fall einer nachträglichen Strafmilderung ist im Hinblick auf die der Bestimmung des § 3 Abs 1 Z 1 StEG zugrundeliegende Wertung jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn der Anspruchswerber bereits vor der nachträglichen (teil)bedingten Strafnachsicht nach § 31a Abs 1 StGB, § 410 StPO

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Keine Abholmöglichkeit nach § 17 Abs 3 Zustellgesetz während aufrechter Absonderung des Zustellempfängers

Die behördliche Absonderung des Zustellempfängers verhindert für die Zeit ihrer Dauer, dass die hinterlegte Sendung behoben werden könnte, und schließt daher die Heilung einer wegen Ortsabwesenheit unwirksamen Zustellung durch Hinterlegung nach § 17 Abs 3 letzter Satz Zustellgesetz aus. Der Antragsgegnerin wurde der erstinstanzliche Aufteilungsbeschluss während ihres in einem anderen Bundesland verbrachten Urlaubs durch Hinterlegung

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