Wegweisende Entscheidung: Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung durch die Österreichische Post AG ist abzustellen

Wien (OTS) – Die Österreichische Post AG (Österreichische Post) hat ihre marktbeherrschende Stellung mehrfach missbraucht, wie das Kartellobergericht am 11.11.2021 rechtskräftig entschieden hat. Sie benachteiligt Konsolidierer und Druckdienstleister seit 1.1.2018 beim Entgelt für die Beförderung von persönlich adressierter Werbung („Info.Mail“). Der Missbrauch ist nach erfolgter Zustellung der Entscheidung und somit erlangter Rechtskraft nun binnen eines Monats abzustellen. […]

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