KommAustria verurteilt TV-Veranstalter wegen Gesetzesverstößen bei Berichterstattung zum Wiener Terroranschlag im November 2020

Behörde stellt Nichtachtung der Menschenwürde und Verletzungen journalistischer Sorgfaltspflichten fest Wien (OTS) – Im Zusammenhang mit der Berichterstattung zum Terroranschlag in Wien vom 2. November 2020, hat die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) in zwei Verfahren gegen private Mediendienste-Anbieter Verstöße gegen die Bestimmungen zur Achtung der Menschenwürde und zur Wahrung der Sorgfaltspflichten nach dem Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G) festgestellt. Ein […]

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