Das Zentrale Personenstandsregister (ZPR) ist ein mit 1. November 2014 in Österreich eingeführtes elektronisches Register, welches wesentliche Daten zu einer Person wie Geburten, Verehelichung/Verpartnerung, Tod, etc. zentral zusammenfasst. Die bis dahin in lokalen EDV-Anwendungen oder händisch geführten Personenstandsbücher eingetragenen Daten, wurden in das ZPR übertragen, dessen technische Infrastruktur vom Innenministerium zur Verfügung gestellt wird. Der praktische Nutzen des ZPR besteht beispielsweise darin, dass von jeder Personenstandsbehörde sämtliche Daten einer Person abgefragt und entsprechende Dokumente wie Heiratsurkunden udgl. ausgestellt werden können. Gleichzeitig mit Einführung des ZPR wurde auch ein Zentrales Staatsbürgerschaftsregister ZSR eingerichtet, um unabhängig vom Wohnsitz einen Staatsbürgerschaftsnachweis ausstellen zu können.
Quellen & Einzelnachweise
http://de.wikipedia.org/wiki/Zentrales_Personenstandsregister 10.12.2014
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI/_news/BMI.aspx?id=6D4F7254594341563046303D&page=0&view=1 bmi.gv.at – „Zentrales Personenstandsregister ZPR startet mit 1. November 2014“.
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