Wettbewerbsrecht

Mit Wettbewerbsrecht, wird das Rechtsgebiete bezeichnet, dass sich mit der Regulierung des Verhaltens von Marktteilnehmern zum Schutz von Verbrauchern vor unlauterem Verhalten und zum Erhalt des freien Wettbewerbs beschäftigt. Geregelt ist das Wettbewerbsrecht im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG und dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB oder auch Kartellgesetz.

Im weiteren Sinne rechnet man zum Wettbewerbsrecht auch noch das Recht der gesetzlichen Monopole.

Quellen

http://www.lexexakt.de/glossar/wettbewerbsrecht.php 31.10.2014

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paul-kessler

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