Werknutzungsrecht

Bei dem Werknutzungsrecht handelt es sich um einen Begriff aus dem Urheberrecht.

Der Urheber kann einem anderen das ausschließliche Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle nach den §§ 14 bis 18a UrhG dem Urheber vorbehaltenen Verwertungsarten zu benutzen (Werknutzungsrecht).

Abgrenzung

  • Werknutzungsbewilligung

Siehe auch

  • § 24 UrhG
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