Aus dem Legalitätsprinzip (Art 18 B-VG bzw § 5 F-VG) folgt, dass Abgaben nur aufgrund der Gesetze erhoben werden dürfen und Abgabengesetze inhaltlich ausreichend bestimmt sein müssen.
Quellen
Doralt, Steuerrecht 2020 Tz 531
Aus dem Legalitätsprinzip (Art 18 B-VG bzw § 5 F-VG) folgt, dass Abgaben nur aufgrund der Gesetze erhoben werden dürfen und Abgabengesetze inhaltlich ausreichend bestimmt sein müssen.
Doralt, Steuerrecht 2020 Tz 531
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