Suche

Wegfall der Geschäftsgrundlage

Der Wegfall der Geschäftsgrundlage ist ein besonderes Anfechtungsrecht. Der Grundsatz der Vertragstreue stellt eine “grobe Unbilligkeit” dar. Es bedarf hierbei demnach einer Interessensabwägung. Nur der Wegfall einer von beiden Parteien gemeinsam dem Vertragsabschluss unterstellten Voraussetzung könnte als Wegfall der Geschäftsgrundlage gewertet werden.

Oberster Gerichtshof

Die Auflösung eines Vertrags wegen Wegfalls oder Änderung der Geschäftsgrundlage setzt nach stRsp eine derart grundlegende Veränderung der bei Eingehen der Verpflichtung bestehenden Verhältnisse voraus, dass im Beharren auf Verpflichtungen, deren Erfüllung dem Schuldner nicht zumutbar ist, geradezu ein Verstoß gegen die Grundsätze von Treu und Glauben erblickt werden müsste. Es müsste der von beiden Teilen anerkannte Vertragszweck nicht nur zeitweilig unerreichbar geworden sein. Das Institut des Wegfalls der Geschäftsgrundlage wird eingeschränkt und als letztes Mittel zur Beseitigung vertraglicher Bindungen nur dann angewendet, wenn die geltend gemachte Änderung der Verhältnisse in keiner Weise vorauszusehen war und auch nicht dem Bereich jener Partei zuzuschreiben ist, die sich auf diese Änderung beruft. Nur der Wegfall einer von beiden Parteien gemeinsam dem Vertragsabschluss unterstellten Voraussetzung könnte als Wegfall der Geschäftsgrundlage gewertet werden.GZ 5 Ob 117/13m, 17.12.2013

Voraussetzungen

Voraussetzungen für den Wegfall der Geschäftsgrundlage sind kumulativ:

  • Die Möglichkeit des Eintritts des den Geschäftsgrundlagenwegfall darstellenden Ereignisses darf von den Parteien nicht bedacht worden sein
  • es darf nicht aus der Sphäre eines Vertragsteils stammen, sondern muss „von außen“ kommen. Naturkatastrophe, Krieg, Änderung der Gesetzgebung
  • beim nicht eingetretenen Umstand muss es sich um eine geschäftstypische oder zugrunde gelegte Voraussetzung handeln
  • die Folge des unveränderten Festhaltens am Vertrag wäre eine schwere Äquivalenzstörung oder Zweckvereitelung

Die Grundidee

Manchmal stellt der Grundsatz der Vertragstreue eine “grobe Unbilligkeit” dar.

Die Interessensabwägung ist ein bewegliches System:

  • Störung der Äquivalenz
  • Vereitelung des Vertragszwecks
  • Wirtschaftliche Tragfähigkeit
  • Die “Nähe” zum Vertrag
  • Sphärenfremdheit
  • Objektive Unvorhersehbarkeit

Wie sich Begebenheiten nach dem Vertragsschluss ergeben ist grundsätzlich ein Motivirrtum.

Quellen & Referenzen

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer JJT 20131217 OGH0002 0050OB00117 13M0000 000&ResultFunctionToken b2da2f49-966a-43db-b33f-99193d5747c6&Position 1&Gericht &Rechtssatznummer &Rechtssatz &Fundstelle &AenderungenSeit Undefi

 

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

alexander-stuecklberger

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter