Was ist zu tun, wenn der Verfassungsgerichtshof eine Beschwerde zur Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof abgetreten hat?

In diesem Fall kann innerhalb von sechs Wochen Revision erhoben werden. Die Revision ist bei jenem Verwaltungsgericht einzubringen, dessen Entscheidung angefochten wird.

Die Frist beginnt mit Zustellung der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, mit der die Beschwerde abgetreten wird.

Einzelheiten können § 26 Abs. 4 VwGG entnommen werden.

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