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Vorschuss

Unter Vorschuss versteht man die Auszahlung noch nicht fälligen Entgelts, welches vom Dienstgeber bei der (den) nächsten Entgeltauszahlung(en) verrechnet wird.

Beispiel

Ein Mitarbeiter bezieht einen monatlichen Lohn von € 2.000,– netto. Er erhält anlässlich einer Monatsabrechnung einen Vorschuss von € 500,–. Bei der nächsten Monatsabrechnung kann ihm dieser Vorschuss abgezogen werden. Er erhält somit den um den Vorschuss verminderten Betrag von € 1.500,–.
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