Das Vollzugsgericht ist das in Strafsachen tätige Landesgericht, in dessen Sprengel die Freiheitsstrafe vollzogen wird. Es entscheidet in wichtigen Angelegenheiten des Strafvollzugs, insbesondere in Fällen, die das Strafvollzugsgesetz ausdrücklich dem Gericht zuweist.
Aufgaben
Zum Aufgabenbereich des Vollzugsgerichts gehören etwa Entscheidungen über den Beitrag des Verurteilten zu den Kosten des Strafvollzugs, über die Nichteinrechnung bestimmter Zeiten in die Strafzeit, über die Aufrechterhaltung bestimmter Sicherheitsmaßnahmen, über die Anhaltung in Einzelhaft in gesetzlich geregelten Fällen, über den nachträglichen Aufschub des Strafvollzugs und über die bedingte Entlassung.
Beschwerden im Strafvollzug
Für Beschwerden gegen Entscheidungen, Anordnungen oder wegen der Verletzung subjektiver Rechte durch das Verhalten des Anstaltsleiters ist das Vollzugsgericht am Sitz des jeweils zuständigen Oberlandesgerichts zuständig. Diese Entscheidungen ergehen durch einen Vollzugssenat.
Rechtsmittel
Gegen Entscheidungen des Vollzugsgerichts ist je nach Fall eine Beschwerde an das zuständige Oberlandesgericht vorgesehen. In den gesetzlich geregelten Beschwerdesachen nach dem Strafvollzugsgesetz entscheidet über weitere Beschwerden das Oberlandesgericht Wien.
Quellen
Fachbücher und Kommentare
- Drexler Karl, Weger Thomas Strafvollzugsgesetz StVG, 5. Auflage, MANZ, 2022
- Drexler Karl, Weger Thomas StVG Online Kommentar, MANZ, laufende Aktualisierung





