Suche

Verschlechternde Versetzung

Verschlechternd kann jede Änderung sein, die für den Arbeitnehmer bzw die Arbeitnehmerin einen Nachteil darstellt. Bei einer Verschlechterung der Entgeltbedingungen ist dies z.B. der Wegfall einer Zulage. Wenn man von einer Verschlechterung der sonstigen Arbeitsbedingungen spricht ist damit auch z.B. eine Änderung gemeint, die eine Minderung des Ansehens im Betrieb mit sich bringt.

Gem § 101 ArbVG gilt ein Versetzungsschutz, also jede andauernde mind 13 Wochen Versetzung eines AN auf einen anderen Arbeitsplatz ist dem BR mitzuteilen. Wenn eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen oder des Entgelts dabei ist, bedarf es der Zustimmung des BR.

Ist mit der dauernden Versetzung eine Verschlechterung der Entgelt- oder sonstigen Arbeitsbedingungen verbunden, muss der Betriebsrat der Versetzung ausdrücklich zustimmen. Eine solche Verschlechterung kann z.B. durch den Wegfall von Zulagen oder Provisionen, längere Anfahrtswege zum Arbeitsort, Außendienst statt Innendienst, aber auch durch eine Minderung des Ansehens gegeben sein. Eine mit dem Dienstnehmer vereinbarte reine Kürzung des Entgeltes – ohne Versetzung – braucht hingegen keine Zustimmung vom Betriebsrat.

Auch bei einer verschlechternden Versetzung auf Wunsch des AN ist die Einholung der Zustimmung des BR erforderlich (9 ObA 198/00h). Umgekehrt macht die Zustimmung des BR eine vom AN abgelehnte, durch den Arbeitsvertrag nicht gedeckte, also vertragsändernde Versetzung nicht zulässig (9 ObA 51/07s)

Was tun bei einer verschlechternden Versetzung?

Hier sind zwei Ebenen zu unterscheiden. Die erste Ebene ist der Arbeitsvertrag. Wenn eine Versetzung vertraglich gedeckt ist, z.B. aufgrund einer Versetzungsklausel, dann ist diese auch zulässig. Wenn allerdings der Inhalt der Versetzung nicht vom Arbeitsvertrag gedeckt ist, dann braucht die Arbeitgeberin auf jeden Fall die Zustimmung des jeweiligen Arbeitnehmers, um ihn wirksam versetzen zu können.

Die zweite Ebene ist die betriebsverfassungsrechtliche Ebene. In Betrieben mit Betriebsrat muss dieser einer verschlechternden Versetzung, die länger als 13 Wochen dauern soll, ausdrücklich zustimmen. Stimmt der Betriebsrat nicht zu, ist eine geplante Versetzung unwirksam.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

stefan-humer-profilbild

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter