Ein Offizialdelikt ist eine strafbare Handlung, die die Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgen muss. Ein Offizialdelikt kann von jeder Person angezeigt werden, die Kenntnis darüber erhält – die Anzeige kann auch nicht mehr zurückgezogen werden. Ein Sonderfall des Offizialdelikts ist das Ermächtigungsdelikt, das durch die Staatsanwaltschaft nur verfolgt wird, wenn der Betroffene die Staatsanwaltschaft dazu ermächtigt. Das Gegenstück zum Offizialdelikt ist das Privatanklagedelikt.
Beispiele für Offizialdelikte sind Mord, Raub, Diebstahl, Körperverletzung und Stalking. Alle Delikte, für die im jeweiligen Gesetz nicht ausdrücklich anders bestimmt sind, sind gemäß §2 StPO und Umkehrschluss von §71 StPO ebenfalls Offizialdelikte. Dadurch ist das Offizialdelikt die Normalform der Strafverfolgung.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Offizialdelikt_%C3%96sterreich 08.11.2014
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