Ein Verfahrensfehler kann dazu führen, dass ein Gerichtsverfahren erfolgreich angefochten werden kann.
Nichtigkeitsklage
Ein rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren kann in Ausnahmefällen durch eine Nichtigkeitsklage angefochten werden, wenn schwere Verfahrensfehler vermutet werden. Dies kann der Fall sein, wenn
- ein beteiligter Richter vom Gesetz her ausgeschlossen hätte werden müssen (z.B. keine Unparteilichkeit) oder
- eine Partei nicht gesetzmäßig vertreten war.
Diese Rechtsmittelklage steht nur Parteien zu, die die Gründe nicht schon im Rechtsmittelweg hätten geltend machen können.