Art. 263 AEUV
- Kläger beantragt Nichtigerklärung einer rechtsverbindlichen Handlung eines Organs
- Bei Erfolg wird der Rechtsakt ex tunc beseitigt
- SIMMENTHAL: Innerstaatliche Rechtsakte können mit ihr nicht angegriffen werden
- Art. 263 AEUV Abs. 2: privilegierte Kläger; Abs. 3: semi-privilegierte Kläger;
Abs. 4: nichtprivilegierte Kläger - Privilegierte und semi-privilegierte Kläger können sämtliche Rechtsakte angreifen –
Nichtprivilegierte Personen jedoch nur jene, die sie unmittelbar und individuell
betreffen
unmittelbare Betroffenheit: MS hat keinen Ermessensspielraum in d Umsetzung
eines Rechtsaktes der EU
individuelle Betroffenheit – PLAUMANN Formel: „jener, der wegen bestimmter
persönlicher Eigenschaften oder besonderer, ihn aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt, und ihn daher in ähnlicher Weise berührt wie den Adressaten.“ - Wichtigste Klage zur Kontrolle des Handelns von Unternehmen