Nichtigkeitsklage


Art. 263 AEUV

  • Kläger beantragt Nichtigerklärung einer rechtsverbindlichen Handlung eines Organs
  • Bei Erfolg wird der Rechtsakt ex tunc beseitigt
  • SIMMENTHAL: Innerstaatliche Rechtsakte können mit ihr nicht angegriffen werden
  • Art. 263 AEUV  Abs. 2: privilegierte Kläger; Abs. 3: semi-privilegierte Kläger;
    Abs. 4: nichtprivilegierte Kläger
  • Privilegierte und semi-privilegierte Kläger können sämtliche Rechtsakte angreifen –
    Nichtprivilegierte Personen jedoch nur jene, die sie unmittelbar und individuell
    betreffen
    unmittelbare Betroffenheit: MS hat keinen Ermessensspielraum in d Umsetzung
    eines Rechtsaktes der EU
    individuelle Betroffenheit – PLAUMANN Formel: „jener, der wegen bestimmter
    persönlicher Eigenschaften oder besonderer, ihn aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt, und ihn daher in ähnlicher Weise berührt wie den Adressaten.“
  • Wichtigste Klage zur Kontrolle des Handelns von Unternehmen
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