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Umgekehrter Tatbestandsirrtum

Juristisch betrachtet wird jemand als Täter bezeichnet, der eine Straftat begangen hat, wer eine rechtswidrige Tat begeht.

Das Strafrecht behandelt alle an einer Tat Beteiligten einheitlich als Täter Einheitstäterbegriff, § 12 StGB.

§ 12 StGB Behandlung aller Beteiligten als Täter

Nicht nur der unmittelbare Täter begeht die strafbare Handlung, sondern auch jeder, der einen anderen dazu bestimmt, sie auszuführen, oder der sonst zu ihrer Ausführung beiträgt.

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