Die Straßenverkehrsordnung 1960, kurz StVO, ist das zentrale Bundesgesetz für den Verkehr auf Straßen mit öffentlichem Verkehr. Sie wurde 1960 kundgemacht und ist grundsätzlich am 1. Jänner 1961 in Kraft getreten.
Anwendungsbereich
Die StVO gilt für Straßen mit öffentlichem Verkehr. Darunter fallen Straßen, die von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden können. Sie regelt das Verhalten aller Verkehrsteilnehmer, also insbesondere von Kraftfahrern, Radfahrern, Fußgängern und Schienenfahrzeugen.
Wichtige Inhalte
- Allgemeine Verkehrsregeln etwa Rechtsfahrgebot, Vorrang, Überholen, Fahrgeschwindigkeit, Halten und Parken.
- Verkehrszeichen und Lichtzeichen Regeln über die Bedeutung von Ampeln, Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen.
- Besondere Vorschriften für einzelne Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger, Radfahrer oder Lenker von Fahrzeugen.
- Behördliche Maßnahmen über Verkehrsregelung und die Anbringung von Verkehrszeichen.
- Strafbestimmungen für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung.
Besondere Regelungen
Schienenfahrzeuge haben im Vorrangrecht eine Sonderstellung. Nach § 19 Abs 1 StVO haben sie auf Kreuzungen Vorrang, wenn sie von rechts oder von links kommen. Auch auf dem Schutzweg haben Fußgänger grundsätzlich Vorrang, ausgenommen sind aber Schienenfahrzeuge. Das wird in der Praxis mit dem längeren Bremsweg begründet.
Quellen
- RIS, Straßenverkehrsordnung 1960, konsolidierte Fassung
- RIS, § 1 StVO, Anwendungsbereich
- RIS, § 2 StVO, Begriffsbestimmungen
- RIS, § 9 StVO, Verhalten bei Bodenmarkierungen und Schutzwegen
- RIS, § 19 StVO, Vorrang
- oesterreich.gv.at, Informationen zu Vorschriften im Straßenverkehr
- oesterreich.gv.at, Informationen für Fußgänger im Straßenverkehr
Fachbücher und Kommentare
- Pürstl Gerhard Straßenverkehrsordnung StVO, 16. Auflage, MANZ Verlag Wien, 2023
- Grundtner Herbert StVO Straßenverkehrsordnung Taschenkommentar, 3. Auflage, LexisNexis Österreich





