Verkehrsteilnehmer im Sinne der Straßenverkehrsordnung ist, wer aktiv auf einen Verkehrsvorgang einwirkt. Dazu gehören Auto-, Motorrad- und Fahrradfahrer, Reiter und Fußgänger. Keine Teilnehmer sind Beifahrer und Fahrgäste. Ganz aus dem Begriff fallen Tiere, da sie nur passiv auf den Verkehr einwirken können.

Verkehrsteilnehmer
Benötigen Sie einen Anwalt / eine Anwältin?
Recherchieren Sie hier, weil Sie Beratung von facheinschlägigen Anwälten benötigen? Wir werden in unserer Datenbank nach den richtigen Experten für Ihre Rechtsfrage suchen. Kontaktieren Sie uns ganz einfach, indem Sie hier auf den folgenden Button klicken.RechtEasy.at
Bei uns finden Sie die richtigen Rechtsanwälte für Ihr Rechtsproblem.
RechtEasy.at, das Recht-Wiki für Österreich ist ein Nachschlagewerk, das allen wissbegierigen, interessierten Internetusern, Jus-Studenten, Rechtsanwälten, Notaren und Dissertanten einen schnellen, einfachen aber fachlich fundierten Zugang zu juristischen Fachbegriffen bietet.
Teilen
EMPFEHLUNG
- Vergaberecht, Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht
Webinare
Aktuelle Podcast-Folge
Dürfen wir vorstellen: Der richtige Anwalt für Ihr Problem
5,0
Rated 5 out of 5
- Arbeitsrecht, Baurecht & Bauträgerrecht, IT- EDV- & Datenschutzrecht, Strafrecht, Vergaberecht