Stadthauptmann

Stadthauptmann ist Funktionsbezeichnung im Sicherheitswesen.

Heute ist Stadthauptmann bzw. -frau in die Verwendungsbezeichnung für den Leiter eines Polizeikommissariat Polizeikommissariates PK. Polizeikommissariate sind Außenstellen innerbehördliche Organisationseinheiten der jeweiligen Landespolizeidirektion LPD, jedoch ohne eigene Behördenstellung.

Gegenwärtig bestehen in Wien 14 der Landespolizeidirektion Wien unterstellte Polizeikommisariate, die jeweils für einen Teilbereichs des Stadtgebiets zuständig sind. Außerhalb Wiens bestehen Kommissariate in den Städten Leoben, Schwechat, Steyr, Villach, Wels und Wiener Neustadt.

Der Stadthauptmann ist immer Angehöriger des höheren, rechtskundigen Dienstes der Landespolizeidirektion, also ein Jurist. Für Frauen ist die Führung der Bezeichnung in weiblicher Form möglich, jedoch bisher nicht üblich.

Literatur

  • Richard Perger: “Stadthauptmann“, in: Felix Czeike: “Historisches Lexikon Wien“, Band 5, Kremayr & Scheriau, Wien 1997, ISBN 3-218-00547-7, S. 293
  • Markus Roth: “Herrenmenschen. Die deutschen Kreishauptleute im besetzten Polen-Karrierewege, Herrschaftspraxis und Nachgeschichte.“ Wallstein Verlag : Göttingen 2009. ISBN 9783835304772

Quellen & Einzelnachweise

http://de.wikipedia.org/wiki/Stadthauptmann#Gegenwart 04.11.2014

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Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0„.

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