Mit Sklave wurde im römischen Recht ein rechtloser Mensch bezeichnet, der ähnlich eines Tieres oder einer Sache im Eigentum seines Herrn stand. In modernen Verfassungen ist die Rechtsfigur eines rechtlosen Menschen nicht mehr denkbar.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/sklave.php 27.10.2014