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Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen

Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen vom 7. September 2005 [http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2005:255:0022:0142:DE:PDF Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen vom 7. September 2005 auch Europäische Berufsanerkennungsrichtlinie genannt ist eine EG-Richtlinie zur Verwirklichung des Europäischen Binnenmarkts im Bereich der Anerkennung von Berufsqualifikationen.

Die Europäische Berufsanerkennungsrichtlinie wurde am 7. September 2005 verabschiedet und danach im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie trat gemäß Art. 64 der RL am 20. Oktober 2005 in Kraft und musste durch die Mitgliedstaaten laut Art. 63 der RL bis zum 20. Oktober 2007 umgesetzt werden. Eine Vielzahl bislang geltender, spezieller Richtlinien “Architektenrichtlinie”, “Diplomanerkennungsrichtlinie”, … wurde durch die Richtlinie 2005/36/EG ersetzt.

Das Europäische Parlament stimmte am 9. Oktober 2013 für eine Modernisierung der Berufsqualifikationsrichtlinie;http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P7-TA-2013-0408+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE Verfahren 2011/0435 COD. Angenommene Texte, Mittwoch, 9. Oktober 2013 – Straßburg Europäisches Parlament 2013-01-07 am 28. Dezember 2013 erfolgte die Veröffentlichung der ”Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung EU Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems „IMI-Verordnung”. Die Änderung beinhaltet u.a. eine automatische Anerkennung der Berufsqualifikationen für eine begrenzte Zahl von Berufen, eine gegenseitige Anerkennung für die meisten Berufe und erweiterte Möglichkeiten der kurzzeitigen Ausübung des eigenen Berufes in einem anderen Mitgliedstaat.http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-13-867_de.htm?locale=en Modernisation of the Professional Qualifications Directive – frequently asked questions 2013-01-07 englisch

Zielsetzung

Die Richtlinie zur Berufsanerkennung wurde mit dem Ziel geschaffen, die bis dahin existierenden, 15 verschiedenen sektoralen, allgemeinen und koordinierenden Richtlinien zur Berufsanerkennung zu konsolidieren und vereinfachen.

Die Europäische Union garantiert folgende Grundfreiheiten: die Warenverkehrsfreiheit, die Arbeitnehmerfreizügigkeit, die Niederlassungsfreiheit, die Dienstleistungsfreiheit sowie die Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit.

Die Anerkennung von Berufsqualifikationen und Bildungsnachweisen ist insbesondere von Relevanz für die Personenfreizügigkeit, d.h. die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Niederlassungsfreiheit sowie für die Dienstleistungsfreiheit.

Durch die Berufanerkennungsrichtlinie wird für den einzelnen Unionsbürger die materielle Grundlage für die Freizügigkeit gewährleistet, schließlich ist diese für den Einzelnen unvollkommen, solange er nicht im europäischen Ausland seinen erlernten Beruf ausüben kann.

Literatur

  • Winfried Kluth: ”Die neue EU-Berufsanerkennungsrichtlinie Regelungsgehalt und Auswirkungen für Berufsangehörige und Berufsorganisationen”, in: EuZW 2005, S. 486 ff.

Weblinks

  • http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:354:0132:0170:de:PDF Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung EU Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems „IMI-Verordnung“, Amtsblatt der Europäischen Union L 354/132, 28. Dezember 2013
  • konsolidierte Fassung der Richtlinie 2005/36/EG unter: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2005:255:0022:0142:DE:PDF
  • http://ec.europa.eu/internal_market/qualifications/policy_developments/index_de.htm Europäische Kommission zum Werdegang der Berufsanerkennungsrichtlinie
  • http://www.ejg.info/de/news-events/events/workshop-bern.html Europäisches Informationsportal- und netzwerk der beruflichen Anerkennungsstellen zwischen Deutschland, Österreich, Südtirol und der Schweiz Europäischer Berufsbildungsatlas

Quellen & Einzelnachweise

http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_2005/36/EG_%C3%BCber_die_Anerkennung_von_Berufsqualifikationen 18.12.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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