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Richtlinie 2003/109/EG (Daueraufenthaltsrichtlinie)

Die Richtlinie 2003/109/EG über die Rechtsstellung von langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen, ist eine Richtlinie EU Richtlinie der Europäische Gemeinschaft Europäischen Gemeinschaft, welche den Aufenthalt von Drittstaatsangehöriger Drittstaatsangehörigen regelt, die nicht EU-Bürger oder Angehörige von EU-Bürgern sind und die sich über fünf Jahre rechtmäßig in demselben Europäische Union EU-Land außer Dänemark, Großbritannien und Irland aufgehalten haben.

Inhalt

Als Drittstaatenangehörige werden Personen bezeichnet, die weder Bürger der EU noch ein Angehöriger eines EU-Bürgers sind.

  • Kapitel 1 Artikel 1 bis 3: In den allgemeinen Bestimmungen werden Gegenstand, Definitionen und den Anwendungsbereich festgelegt.
  • Kapitel 2 Artikel 4 bis 13 regelt die Rechtstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten in einem Mitgliedstaat.
  • Kapitel 3 Artikel 14 bis 23 regelt den Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten
  • Kapitel 4 Artikel 23 bis 21 enthält die Schlussbestimmungen.

Weblinks

  • http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:016:0044:0053:de:pdf Richtlinie 2003/109/EG PDF
  • http://europa.eu/legislation_summaries/justice_freedom_security/free_movement_of_persons_asylum_immigration/l23034_de.htm Zusammenfassungen der EU-Gesetzgebung-Rechtsstellung von langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen

Quellen & Einzelnachweise

http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie 2003/109/EG Daueraufenthaltsrichtlinie 18.12.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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