Die Rentenversicherung in Österreich ist ein Teil des Sozialversicherungssystems und dient der finanziellen Absicherung im Alter sowie bei Erwerbsunfähigkeit. Sie ist eine Pflichtversicherung, die für unselbständig Beschäftigte, bestimmte Gruppen von Selbständigen und einige andere Berufsgruppen gilt. Die rechtlichen Grundlagen der Rentenversicherung sind im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) und im Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) geregelt.
Gemäß dem ASVG sind die Beiträge zur Rentenversicherung einkommensabhängig und werden sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber getragen. Die Pensionshöhe ist von der Beitragsdauer und der Höhe der eingezahlten Beiträge abhängig. Ein zentrales Element der Rentenversicherung ist das Umlageverfahren, bei dem die aktuellen Beitragszahler die Renten der aktuellen Rentenbezieher finanzieren.
Das Rentensystem in Österreich kennt unterschiedliche Arten von Pensionen, darunter die Alterspension, die vorzeitige Alterspension, die Berufsunfähigkeitspension und die Hinterbliebenenpension. Die Alterspension kann ab einem bestimmten gesetzlichen Pensionsalter beansprucht werden, welches für Frauen und Männer unterschiedlich ist und in den kommenden Jahren schrittweise angeglichen wird.
Nach § 223 ASVG, der die allgemeine Bemessungsgrundlage regelt, wird die Alterspension anhand der Versicherungsmonate und des Bemessungsgrundlagen-Durchschnitts berechnet. Für jede Art der Pension gibt es spezifische Anspruchsvoraussetzungen und Regelungen.
Ein weiteres wichtiges Element des österreichischen Rentenversicherungsrechts ist die sogenannte „Ausgleichszulage“, die sicherstellt, dass Pensionisten ein Mindesteinkommen erhalten, wenn ihre Pensionsleistungen unter einem bestimmten Betrag liegen. Diese Zulage wird vom Staat finanziert und berücksichtigt die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Pensionisten.
Die österreichische Rentenversicherung ist Teil eines umfassenden Systems der sozialen Sicherheit, das darauf abzielt, einen sozialen Ausgleich zu schaffen und den Lebensstandard der Menschen im Alter zu sichern. Die Verwaltung und Durchführung der Pensionsversicherungen obliegt verschiedenen Pensionsversicherungsträgern, die unter der Aufsicht des Bundesministeriums für Soziales stehen.