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Der Reichsstand war neben dem Kaiser/König auf Reichsebene bei einer Machtteilung integriert reichsständischer Dualismus. Reichsstände waren bevorrechtete Personengruppen, die jedoch nicht das Volk vertraten, sondern zur Wahrung ihrer eigenen Individualinteressen berufen waren. Reichsstände waren in 3 Kurien unterteilt:
a Kurfürstenkurie – b Reichsfürsten – c Reichsstädte
Die hauptsächliche Wirkungsstädte für die Reichsstände bildete der Reichstag. Ursprünglich wählten die Reichsstände den König, bis die Kurfürsten dies übernahmen.