Probatio diabolica

Als Probatio diabolica lat. teuflische Beweisführung bezeichnet man die Problematik des mit der Eigentumsklage Klagenden, sein Eigentum zu beweisen. Primär erfolgt dieser Beweis auf derivativem Weg, also durch Beweis des Eigentums des Vormannes, und wiederum Beweis des Eigentums des Vormannes des Vormannes usw. bis an irgendeiner Stelle in dieser Kette ein originärer Erwerb zum Beispiel durch ”gutgläubigen Erwerb von Nichtberechtigen”, durch ”Ersitzung” oder Okkupation erfolgt ist.

Die Probatio diabolica bewirkt, dass oftmals der klagende vermeintliche Eigentümer anstatt zur Eigentumsklage zur Actio Publiciana greift soweit dies in Hinblick auf die Qualifikation des Besitzes möglich ist; siehe Actio Publiciana.

 

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