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Person, die die zulässige Aufenthaltsdauer überschritten hat

Im globalen Kontext, eine Person, die länger in einem Land verbleibt als für den Zeitraum, für den die Einreise gewährt wurde. Im EU-Kontext, eine Person, die legal in einen EU-Mitgliedstaat eingereist ist, aber dann länger als der erlaubte Aufenthalt im EU-Mitgliedstaat verblieben ist, entweder ohne ein Visum zu benötigen (typischerweise für 90 Tage oder sechs Monate) oder länger als ihr Visum oder die Aufenthaltserlaubnis es vorsehen.

Synonym(e)

  • rechtswidrige Überschreitung eines befristeten Aufenthalts

Oberbegriff(e)

  • Drittstaatsangehöriger, dessen illegaler Aufenthalt festgestellt wird

Verwandte(r) Begriff(e)

  • irregulärer Aufenthalt
  • irregulärer Migrant

Quelle

  • Globaler Kontext: IOM Glossary on Migration, 2. Aufl., 2011 (nicht auf Deutsch verfügbar) EU-Kontext: vom EMN entwickelt
  • Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.
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