Im Verlauf ihrer Geschichte hat die Europäische Union für ihre regionalpolitischen Aktivitäten und die Bereitstellung der kohäsionspolitischen Mittel einen partnerschaftlichen Prozesses entwickelt, an dem sich die Mitgliedstaaten umfassend beteiligen.
Die partnerschaftliche Zusammenarbeit erstreckt sich auf den gesamten Prozess der Programmplanung, von der Vorbereitung bis zur Durchführung und Auswertung der Ergebnisse. Dieser Ansatz sollte zu besseren Programmergebnissen führen und dafür sorgen, dass die Mittel aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) effizient eingesetzt werden.
Im Programmplanungszeitraum 2014-2020 wurde das Partnerschaftsprinzip weiterentwickelt, sodass nicht nur die Mitgliedstaaten einbezogen werden, sondern auch andere Interessengruppen wie Gewerkschaften, Arbeitgeber, Nichtregierungsorganisationen (NROs) und andere Einrichtungen, die sich zum Beispiel für die soziale Integration, die Gleichstellung der Geschlechter oder die Nichtdiskriminierung einsetzen. Die Kommission hat einen Europäischen Verhaltenskodex für Partnerschaft erarbeitet, an den sich die Mitgliedstaaten bei der Vorbereitung und Durchführung ihrer operationellen Programme halten müssen. Darüber hinaus hat jeder Mitgliedstaat eine Partnerschaftsvereinbarung mit der Europäischen Kommission geschlossen, in der festgelegt ist, wie die nationalen Behörden die Mittel aus den ESIF im Programmplanungszeitraum 2014-2020 voraussichtlich verwenden und verteilen.
Weitere Informationen
- Partnerschaftsvereinbarungen
- Europäischer Verhaltenskodex für Partnerschaften (delegierte Verordnung [EU] Nr. 240/2014 der Kommission)