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Partizipationskapital ist Kapital, das auf Unternehmensdauer unter Verzicht auf ordentliche und außerordentliche Kündigung zur Verfügung gestellt wird. Die Erträge sind gewinnabhängig, der Kapitalgeber wird voll am Verlust beteiligt und seine Forderungen sind im Konkursfall nachrangig. Der Partizipationsschein verbrieft den Anteil am Partizipationskapital, er ist ein Inhaberpapier. Partizipationsscheine sind eine Form von Genussscheinen.