Suche

Par conditio creditorum

Die par conditio creditorum gleiche Lage der Gläubiger ist der wichtigste Grundsatz im Insolvenzrecht früher Konkursrecht und besagt, dass im Insolvenzverfahren alle Gläubiger gleichmäßig befriedigt werden sollen. Außerdem wird dieser Grundsatz von Gläubigern, insbesondere von Kreditinstituten, in Kreditverträgen umgesetzt.

Kreditverträge

Gläubiger, insbesondere Kreditinstitute, haben ein Interesse daran, dass der Kreditnehmer sie bei unbesicherten Krediten mit allen übrigen unbesicherten Gläubigern gleichrangig behandelt. Dies betrifft sowohl die Zahlung von Zins und Tilgung, wenn etwa der Schuldner bei knapper Liquidität in Versuchung geraten könnte, einige Gläubiger vollständig zu bedienen, andere hingegen nicht. Außerdem sind die unbesicherten Gläubiger daran interessiert, dass der Schuldner keinem der Gläubiger Kreditsicherheiten einräumt, weil dies ein Insolvenzprivileg (wegen des Absonderungsrechts in der Insolvenz des Schuldners bedeuten würde.

Um dieses Interesse in Kreditverträgen umsetzen zu können, wurden die Pari-passu-Klausel und die Negativerklärung geschaffen, durch die sowohl die Veränderungen der Tilgungsrangfolge als auch die einseitige Bestellung von Kreditsicherheiten ausgeschlossen werden können. Ein Verstoß gegen diese Klauseln stellt ein Ereignis dar Default-Klausel, das außerordentliche Kündigungsrechte durch die Bank auslöst.

Insolvenz

Das Anfechtungsrecht will den Grundsatz der ”par conditio creditorum” dadurch sicherstellen, dass Vermögensverschiebungen, die vor der Insolvenzeröffnung stattgefunden haben, rückgängig gemacht werden, um für alle Gläubiger die gleiche Zugriffslage herzustellen.

Quellen

http://de.wikipedia.org/wiki/Par_conditio_creditorum 11.12.2014

 

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

markus_groetschl-schwarz-schoenherr-2

Dr.

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter

Filter Search Results