Liquidität

Mit Liquidität wird die Zahlungsfähigkeit eines Rechtssubjektes bezeichnet. Bei schlechter Zahlungsfähigkeit spricht man daher von schlechter Liquidität und umgekehrt.

Wird nur davon gesprochen, dass jemand liquide sei, wird damit zum Ausdruck gebracht, dass er zahlungsfähig ist.

Quellen

http://www.lexexakt.de/glossar/liquiditaet.php 21.10.2014

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