Nach welchen Kriterien überprüft der Verwaltungsgerichtshof die Entscheidung eines Verwaltungsgerichtes?

In der Regel ist der Verwaltungsgerichtshof eine reine Rechtsinstanz, das heißt, er überprüft anhand von jenem Sachverhalt, den auch das Verwaltungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, ob die Entscheidung rechtmäßig erfolgte und ein korrektes Verfahren durchgeführt wurde. Grundsätzlich können dem Verwaltungsgerichtshof daher auch keine neuen Beweismittel vorgelegt werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Verwaltungsgerichtshof in der Sache entscheiden und dabei das Verwaltungsgericht mit einer weiteren Erhebung des Sachverhaltes beauftragen.

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