In den Klerus wurde man nicht hineingeboren, sondern durch den sakralen Akt der Weihe aufgenommen. Nichtkleriker sind „Laien“. Kleriker lebten nach kirchlichem kanonischem und subsidiär nach römischem Recht; unterstanden der geistlichen Gerichtsbarkeit. Ab dem 12 Jh verpflichteten sie sich zum Zölibat und konnten dadurch nichts vererben.
Die Kirche war in Diözesen Bistümern organisiert, welche einer Kirchenprovinz zusammengeschlossen waren. Ab dem 8 Jh gehörte das heutige Österreich zum Erzbistum Salzburg.