Mit Kirchenrecht wird das Rechtsgebiet bezeichnet, das die Beziehungen zwischen Kirche und Staat Staatskirchenrecht und die Beziehungen innerhalb der Kirche regelt so z.B. das kanonische Recht in der katholischen Kirche.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/kirchenrecht.php 21.10.2014