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Karl Marx

Rechtsverständnis

Übt Kritik an bestehenden Klassengegensätzen (haben ihre Wurzeln in der Ausbildung der Arbeitsteilung und in der Entstehung des Privateigentums an Produktionsmitteln), Marx sagt, Recht ist ein Instrument zur Aufrechterhaltung der Klassenherrschaft (mit Hilfe der Rechtsordnung Proletariat weiter ausbeuten) → Recht ist abhängig von der ökonomischen Struktur einer Gesellschaft – gesellschaftlicher Überbau ist abhängig von der sozio-ökonomischen Basis, ebenso das Recht. Hauptaufgabe des Rechts ist es, die bestehenden Herrschafts-und Produktionsverhältnisse zu sichern und den Anschein einer gerechten Ordnung zu verleihen.

Marx verlangt nach einer radikalen Änderung → Proletarische Revolution:

Beseitigung des Privateigentums – Klassen müssen abgeschafft werden, will eine klassenlose Gesellschaft, in der es keine Ausbeutung des Menschen durch den Menschen mehr gibt. So würden Recht und Staat allmählich überflüssig werden da die Menschen bereit sein werden ihre gesellschaftlichen Pflichten ohne Zwang freiwillig zu befolgen – Recht nur noch zur „Verwaltung von Sachen“ gebraucht.

Klassencharakter in der marxistischen Rechtstheorie

Wurzel in der Entstehung des Privateigentums, Produktionsmittel. Staat u. Recht nur zur Aufrechterhaltung der Klassenherrschaft. Staat, Parteien, kulturelle Einrichtungen sind der politische u. rechtl. Überbau. Änderung der Situation durch proletarische Revolution, klassenlose Gesellschaft, kein Privateigentum an Produktionsmittel. Recht sollte nur noch der Verwaltung von Sachen, nicht aber der Herrschaft über Menschen dienen.

Das Recht als Phänomen des “ideologischen Überbaus”

Unterbau: sozio-ökonomische Basis – diese ist das Entscheidende, es ist bestimmt durch sozio-ökonomische Verhältnisse: Prokuktivkräfte, Produktionsverhältnisse, usw, findet sich in den Eigentumsverhältnissen –> vor der proletar.

Revolution

Arbeitsteilung entfremdet den Menschen vom Produkt seiner Arbeit, Privateigentum als Problem; ideologischer Überbau: alles geistige, kulturelle, institutionelle einer Gesellschaft, spiegelt die Verhältnisse an der Basis wider, vermittelt den Anschein einer gerechten Ordnung (durch formale Gesetze, die der sozialen Realität nicht entsprechen), stabilisiert Verhältnisse an der Basis, dadurch kann das Recht nicht Gerechtigkeit erzeugen sondern nur die herrschende Klasse absichern.

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