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Instrument für Heranführungshilfe (IPA)

Das Instrument für Heranführungshilfe (IPA) wurde von der EU eingerichtet, um Kandidatenländer und potenzielle Kandidaten zu unterstützen.

Das IPA besteht seit 2007 und ersetzt eine Reihe älterer EU-Programme zur Heranführung wie PHARE, ISPA, SAPARD und CARDS sowie ein Finanzierungsinstrument für die Türkei.

2014-2020 stehen im Rahmen des IPA über 11 Mrd. EUR zur Verfügung, die in fünf Politikbereichen ausgegeben werden:

  • Übergangshilfe und Institutionenaufbau
  • sozioökonomische und regionale Entwicklung
  • Entwicklung der Humanressourcen
  • Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
  • Regionale und territoriale Zusammenarbeit

Sowohl Kandidatenländer (die Türkei, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien) als auch potenzielle Kandidaten (Albanien, Bosnien-Herzegowina, der Kosovo unter der Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrats) können Mittel aus dem IPA beantragen.

Die Unterstützung durch das IPA erfolgt durch mehrjährige Programme und setzt Länderstrategiepapiere voraus: spezifische strategische Planungsdokumente für jeden Empfänger. Dieses Arrangement bereitet die Kandidatenländer auf die Verwaltung der europäischen Mittel vor, die sie erhalten, nachdem sie EU-Mitglieder geworden sind, einschließlich der im Rahmen der Regionalpolitik 2014-2020 bereitgestellten Mittel.

 

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