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Inspektor

Der Titel Inspektor lat. inspector Beschauer ist eine Amtsbezeichnung für einen Beamten des gehobenen Dienstes in Deutschland und für einen Exekutivbeamten in Österreich.

Exekutive

Innerhalb der Exekutive Bundespolizei, Justizwache und Gemeindewachkörper findet der Begriff Inspektor die breiteste Verwendung. Der Amtstitel dieser Bediensteten lautet Exekutivbediensteter. Die alleinige Verwendungsbezeichnung ”Inspektor” wird nach Absolvierung der exekutiven Grundausbildung erlangt. In der Hierarchie aufsteigend gibt es in den Reihen der Exekutive weiters noch die Verwendungsbezeichnungen ”Revierinspektor, Gruppeninspektor, Bezirksinspektor, Abteilungsinspektor, Kontrollinspektor” und ”Chefinspektor”. Bis zum Ende des Bundessicherheitswachekorps gab es bei diesem auch noch die Verwendungsbezeichnungen ”Generalinspektor” Wien und ”Zentralinspektor” übrige Bundespolizeidirektion BPD für leitende Beamte.

Allgemeine Verwaltung

Hier sind folgende, relevante Amtstitel in Gebrauch: Fachinspektor, Fachoberinspektor

Schulverwaltung

Hier sind folgende, relevante Amtstitel in Gebrauch: Landesschulinspektor, Bezirksschulinspektor, Berufsschulinspektor

Quellen

http://de.wikipedia.org/wiki/Inspektor#.C3.96sterreich 16.12.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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