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Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole

In Österreich ist die Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole im § 248 StGB geregelt. Darüber hinaus ist das Delikt, obgleich nur ein Vergehen, gemäß § 31 Abs. 2 Z 2 StPO vor einem Geschworenengericht zu verhandeln.

Wortlaut

Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole

(1) Wer auf eine Art, daß die Tat einer breiten Öffentlichkeit bekannt wird, in gehässiger Weise die Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer beschimpft oder verächtlich macht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Wer in der im Abs. 1 bezeichneten Art in gehässiger Weise eine aus einem öffentlichen Anlaß oder bei einer allgemein zugänglichen Veranstaltung gezeigte Fahne der Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer, ein von einer österreichischen Behörde angebrachtes Hoheitszeichen, die Bundeshymne oder eine Landeshymne beschimpft, verächtlich macht oder sonst herabwürdigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

Quellen & Einzelnachweise

http://de.wikipedia.org/wiki/Verunglimpfung_des_Staates_und_seiner_Symbole#Rechtslage_in_.C3.96sterreich 08.11.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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