Hausdurchsuchung

Liegt eine gerichtliche Bewilligung vor, darf eine Hausdurchsuchung iSd StPO von der Staatsanwaltschaft angeordnet werden. Die Anordnung wie auch die gerichtliche Bewilligung muss dem Betroffenen sofort ausgehändigt werden oder spätestens innerhalb von 24 Stunden zugestellt werden. Nur bei Gefahr in Verzug ist auch ein mündlicher Befehl zur Durchsuchung rechtswirksam.

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