Suche

Gesetzesergänzende Verordnung

Die gesetzesergänzende Verordnung ist eine Verordnung, die direkt auf eine verfassungsgesetzliche Grundlage gestützt und daher ohne einfachgesetzliche Ermächtigung im Bereich eines eng umgrenzten Rechtsgebiet z.B. Ortspolizei erlassen werden kann daher auch “verfassungsunmittelbare gesetzesergänzende Verordnung”. Gegensatz dazu: Durchführungsverordnung bzw. Vollziehungsverordnung BGE 103 IV 192, E. 2a: Eine Vollziehungsverordnung darf nicht über den Rahmen hinausgehen, den das Gesetz absteckt. Die Vollziehungsverordnung hat die Funktion Bestimmungen des Gesetzes zu präzisieren, gegebenenfalls echte Lücken zu füllen und, soweit notwendig, das anwendbare Verfahren festzulegen. Die Vollziehungsverordnung enthält daher keine neuen Vorschriften, welche den Anwendungsbereich eines Gesetzes ausdehnt und Rechte der Normunterworfenen beschränkt oder diesen Verpflichtungen auferlegt..

Die gesetzesergänzende Verordnung wird daher in der Regel ”in Ergänzung” eines Gesetzes erlassen, soweit im Rechtsbestand des Staates nicht bereits ein Gesetz einschlägige Reglungen trifft bzw. solche später getroffen werden siehe dazu das Modell des Stufenbau der Rechtsordnung|Stufenbaus der Rechtsordnung. Die gesetzesergänzende Verordnung hat jedoch die Ermächtigungsgrundlage für den Verordnungsgeber zur Erlassung der Verordnung nur in einem Verfassungsgesetz.

Gesetzesergänzende Verordnungen wirken daher nur Subsidiarität subsidiär zu bestehenden oder zukünftigen Gesetzen hinzu, da bereits bestehende Gesetze oder künftig erlassene Gesetze die gesetzesergänzende Verordnungen Derogation derogieren.

  • Es wird bei den selbständigen Verordnungen in
  • gesetzesvertretende Verordnungen,
  • gesetzesergänzende Verordnungen,
  • gesetzesändernde Verordnungen
    unterschieden.

Gesetzesergänzende Verordnungen sind jedenfalls unzulässig, soweit sie gegen Grundnormen der Verfassung verstoßen.

Quellen & Einzelnachweise

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzeserg%C3%A4nzende_Verordnung 05.12.2014

 

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

robert-rieger-profilbild
Logo Robert Rieger

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter