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Freies Dienstverhältnis

Freie Dienstnehmerinnen/freie Dienstnehmer erbringen ebenso wie Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (→ USP) Arbeitsleistungen. Allerdings stehen sie in keinem persönlichen Abhängigkeitsverhältnis. Die Weisungsbefugnis der Dienstgeberin/des Dienstgebers erstreckt sich lediglich auf die konkret zu verrichtenden Tätigkeiten, nicht hingegen auf die Art und Weise, wie die Leistungen zu erbringen sind.

Freie Dienstverhältnisse unterliegen grundsätzlich nicht dem Schutz des Arbeitsrechts. Lediglich die Vorschriften über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen (→ USP) (Kündigung, vorzeitiger Austritt, Entlassung) finden analog Anwendung.

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