Richtlinie 2004/39/EG über Märkte für Finanzinstrumente

Die Richtlinie 2004/39/EG über Märkte für Finanzinstrumente war die erste MiFID („Markets in Financial Instruments Directive“). Sie regelte auf EU-Ebene den Markt für Wertpapierdienstleistungen und den Handel mit Finanzinstrumenten. Für Österreich ist sie heute vor allem noch als historische Grundlage des modernen Wertpapieraufsichtsrechts wichtig. Maßgeblich für die aktuelle Rechtslage sind aber nicht mehr die Regeln der MiFID 2004 selbst, sondern vor allem die Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II), die Verordnung (EU) Nr. 600/2014 (MiFIR) und deren Umsetzung im österreichischen Recht.

Was die MiFID 2004 regeln sollte

Die Richtlinie 2004/39/EG schuf einen unionsweiten Rahmen für Wertpapierfirmen, Anlageberatung, Ausführung von Kundenaufträgen und Handelsplätze. Ihr Ziel war, dass Wertpapierdienstleistungen innerhalb der EU nach vergleichbaren Grundregeln erbracht werden können.

Im Kern ging es um Fragen wie:

  • Welche Unternehmen brauchen eine aufsichtsrechtliche Bewilligung?
  • Welche Verhaltenspflichten gelten gegenüber Kundinnen und Kunden?
  • Wie sind Handelsplätze organisatorisch ausgestaltet?
  • Welche Rolle haben die nationalen Aufsichtsbehörden?

Für Privatanlegerinnen und Privatanleger war besonders wichtig, dass Beratung, Information und Auftragsausführung nicht völlig ungeregelt bleiben, sondern an einheitliche Mindeststandards gebunden sind.

Warum die Richtlinie 2004/39/EG heute nicht mehr die aktuelle Grundlage ist

Die Richtlinie 2004/39/EG ist nicht mehr die aktuelle Hauptgrundlage des europäischen Wertpapierdienstleistungsrechts. An ihre Stelle ist die Richtlinie 2014/65/EU getreten. Parallel dazu gilt die MiFIR, also die Verordnung (EU) Nr. 600/2014, unmittelbar in den Mitgliedstaaten.

Für die praktische Rechtsanwendung in Österreich bedeutet das: Wer heute wissen will, welche Regeln für Anlageberatung, Orderausführung, Zielmarktbestimmung, Kundeninformation oder Aufsicht gelten, muss vor allem auf das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) und auf die unmittelbar anwendbare MiFIR schauen.

Wie die aktuelle österreichische Rechtslage aufgebaut ist

Die zentrale nationale Grundlage ist das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018. Es setzt die MiFID II in österreichisches Recht um. Daneben gelten unmittelbar anwendbare unionsrechtliche Vorgaben, insbesondere aus der MiFIR.

Das österreichische System besteht damit im Wesentlichen aus zwei Ebenen:

  • Österreichisches Recht, vor allem das WAG 2018, für Organisation, Konzession, Verhaltenspflichten und Aufsicht über Wertpapierdienstleister.
  • Unmittelbar geltendes EU-Recht, vor allem die MiFIR, etwa zu Transparenz, Meldungen und weiteren Marktregeln.

Zuständige Behörde ist in Österreich die Finanzmarktaufsicht (FMA). Sie beaufsichtigt unter anderem Wertpapierfirmen und achtet darauf, dass die gesetzlichen Verhaltens- und Organisationspflichten eingehalten werden.

Was das für Anlegerinnen und Anleger bedeutet

Auch wenn der Titel dieses Artikels auf die alte Richtlinie 2004/39/EG verweist, betreffen die heute relevanten Schutzmechanismen in Österreich vor allem das aktuelle Aufsichtsrecht. Dazu gehören insbesondere:

  • Kundeneinstufung in Privatkunden, professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien, weil davon das Schutzniveau abhängt.
  • Informationspflichten über Dienstleistungen, Produkte, Risiken und Kosten.
  • Eignungs- und Angemessenheitsprüfung, wenn Beratung oder bestimmte Dienstleistungen erbracht werden.
  • Organisationspflichten für Wertpapierunternehmen, etwa zu internen Abläufen und zur Vermeidung von Interessenkonflikten.
  • Aufsicht und Sanktionen durch die FMA.

Wer in Österreich Wertpapierdienstleistungen anbietet, darf das daher nicht formlos tun. Je nach Tätigkeit ist eine Konzession erforderlich, und das Unternehmen muss die im WAG 2018 vorgesehenen Pflichten einhalten.

Welche Rolle die alte MiFID noch spielt

Die Richtlinie 2004/39/EG ist heute vor allem für das Verständnis der Entwicklung des Finanzmarktrechts bedeutsam. In der aktuellen Beratungspraxis, bei der Aufsicht und bei Rechtsfragen im Alltag steht aber regelmäßig nicht mehr diese Richtlinie im Vordergrund, sondern das heute geltende Zusammenspiel aus MiFID II, MiFIR und WAG 2018.

Wenn ältere Texte nur von „MiFID“ sprechen, ist daher Vorsicht sinnvoll: Gemeint sein kann entweder die ursprüngliche Richtlinie 2004/39/EG oder – im weiteren Sinn – das gesamte europäische Regelungsumfeld für Wertpapierdienstleistungen. Für die heutige österreichische Rechtslage ist diese Unterscheidung wichtig.

Kurz zusammengefasst

Die Richtlinie 2004/39/EG war ein grundlegender EU-Rechtsakt für Märkte für Finanzinstrumente. Für Österreich ist sie heute aber nicht mehr die entscheidende aktuelle Rechtsquelle. Wer die geltende Rechtslage verstehen will, muss auf das WAG 2018, die Richtlinie 2014/65/EU und die Verordnung (EU) Nr. 600/2014 abstellen. Diese Regeln prägen den heutigen Anlegerschutz, die Pflichten von Wertpapierdienstleistern und die Aufsicht durch die FMA.

Quellen

  • Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente, EUR-Lex.
  • Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte für Finanzinstrumente, EUR-Lex.
  • Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR), EUR-Lex.
  • Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018), BGBl. I Nr. 107/2017, RIS.
  • FMA, FMA Fokus MiFID II, Finanzmarktaufsicht Österreich.
  • Brandl/Saria, WAG 2018, MANZ Verlag, Wien.
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